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Com-service Fernwartung
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Fernwartungsklauseln der Com-service
1. Gegenstand des Vertrags
Dieser Vertrag umfaßt folgende, vom der Firma Com-service durchzuführende Fernwartungsarbeiten:
2. Allgemeine Pflichten der Firma Com-service
(1) Die Firma Com-service verpflichtet sich, Fernwartungsarbeiten nur auf Weisung des Auftraggebers von hierzu autorisierten Mitarbeitern ordnungsgemäß durchführen zu lassen. Diese autorisierten Mitarbeiter benennt die Firma Com-servicedem Auftraggeber.
(2) Die Firma Com-service lässt Fernwartungsarbeiten nur von solchen Personen durchführen, die auf das Datengeheimnis verpflichtet sind.
(3) Die Firma Com-service verpflichtet sich, bei Fernwartung in sensiblen Bereichen, beispielsweise bei Daten, die einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegen, nur festangestellte Mitarbeiter für Fernwartungsarbeiten einzusetzen, die auf das Datengeheimnis verpflichtet sind.
3. Unterauftragsverhältnisse
Die Einschaltung eines Subunternehmers bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch den Auftraggeber.
4. Zweckbindung
Personenbezogene Daten, die der Firma Com-service im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrags bekannt werden, darf die Firma Com-service nur für Zwecke der Fernwartung verwenden. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte ist der Firma Com-service untersagt.
5. Technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen
(1) Der Aufbau der Fernwartungsverbindung darf nur durch den Auftraggeber erfolgen; Fernwartungsarbeiten dürfen nur mit seiner Zustimmung begonnen werden. (2) Fernwartungsarbeiten dürfen nur begonnen werden, wenn sich das Fernwartungspersonal mit Benutzerkennung und Passwort angemeldet hat.
(4) Der Auftraggeber räumt der Firma Com-service nur die Zugriffsrechte ein, die diese zur Durchführung der Fernwartungsarbeiten tatsächlich benötigt. Er stellt sicher, dass die Firma Com-service nur insoweit auf gespeicherte personenbezogene Daten zugreifen kann, als dies zur Durchführung der Fernwartungsarbeiten unerlässlich notwendig ist.
(5) Die Firma Com-service darf von den ihr eingeräumten Zugriffsrechten nur in dem für die Durchführung der Fernwartungsarbeiten unerlässlich notwendigen Umfang Gebrauch machen.
(6) Die Firma Com-service darf personenbezogene Daten im Wege eines Filetransfers oder Downloads für Zwecke der Fehleranalyse und -behebung nur dann vom DV-System des Auftraggebers abziehen und auf ihr eigenes kopieren, wenn sie dafür zuvor die schriftliche Erlaubnis des Auftraggebers eingeholt hat.
(7) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Fernwartungsarbeiten von einem Kontrollbildschirm aus zu verfolgen und jederzeit abzubrechen. Soweit die Firma Com-service daran mitwirken muss, gewährleistet sie, dass dies möglich ist.
(8) Die Firma Com-service muss personenbezogene Daten, die sie bei der Fernwartung erhalten hat, unverzüglich löschen oder dem Auftraggeber zurückgeben, wenn sie für die Durchführung der Fernwartungsarbeiten nicht mehr erforderlich sind. Etwaige der Firma Com-service übergebene Papierausdrucke mit personenbezogenen Daten muss die Firma Com-service nach Abschluss der Fernwartungsarbeiten unverzüglich zurückgeben.
6. Kündigung
Der Auftraggeber ist zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrags berechtigt, wenn die Firma Com-service trotz schriftlicher Aufforderung ihre Leistungen nach Nr. 1 nicht ordnungsgemäß erfüllt oder ihre Pflichten nach Nrn. 2 bis 5 dieses Vertrags verletzt.
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